Termingeld Zinsvergleich

aktuelle Konditionen für Termingeld im Zinsvergleich

Termingeld Definition.

Unter Termingeld, auch Termineinlagen genannt, werden kurzzeitige bis mittelfristige Geldeinlagen bei Kreditinstituten verstanden. Der Mindesteinlagenbetrag liegt üblicherweise bei 5000,00 Euro.
Die Laufzeit oder Kündigungsfrist muss mindestens einen Monat betragen.
Eine bestimmte Summe wird für eine bestimmte Dauer und zu einem garantierten Zinssatz über die gesamte Laufzeit angelegt. Die Laufzeit kann von weniger als einem Jahr bis zu vier Jahren dauern. Die Laufzeit beginnt mit der Tag der Wertstellung des eingezahlten Geldes.
Während der Laufzeit hat der Anleger nur in bestimmten Fällen die Möglichkeit auf sein Geld zuzugreifen. Die Bank zahlt nach Ablauf der Laufzeit Zinsen für die gesamte Laufzeit. Die Zinsgutschrift erfolgt am Fälligkeitstag des Termingeldes.
Termingeld ist eine gut kalkulierbare Anlage.

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Festgeld und Kündigungsgeld.

 
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Die zwei Arten der Termineinlage werden Festgeld und Kündigungsgeld genannt. Der Unterschied liegt in der Art der Laufzeit. Sie kann beim Festgeld eine feste, bestimmte Laufzeit sein oder beim Kündigungsgeld unbefristet, dafür gibt es eine Kündigungsfrist.
Wird Festgeld angelegt vereinbaren Kunde und Bank eine genau bestimmte Laufzeit, die eine Mindestdauer von einem Monat hat. Endet die Laufzeit, ist die Anlage fällig, das heißt, dass der Kunde das eingezahlte Geld und die Zinsen erhalten kann, wenn er will. Der Kunde kann aber auch einer Verlängerung zustimmen. Diese Prolongation kann von Vertragsbeginn an vereinbart sein. Das Geld wird dann für den gleichen Zeitraum, zu einem aktuellen Zinssatz wieder angelegt.
Eine Kündigung des Festgeldes vor Ablauf der Laufzeit führt üblicherweise zum Verlust der Zinsen.
Kündigungsgelder haben eine unbefristete Laufzeit. Dafür wird eine Kündigungsfrist festgelegt. Die Zinsen sind meist variabel. Will der Kunde seine Einlage plus Zins in Besitz nehmen, muss er zuerst kündigen und dann den Zeitraum der vereinbarten Kündigungsfrist abwarten. Nach der Kündigung wird der Zinssatz festgeschrieben, so dass ein fester Zinssatz entsteht.

Die Rechtsgrundlagen in Deutschland.

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kreditgesetzes (KWG) erklärt die Annahme fremder Gelder oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder zur Einlage zum Bankgeschäft. Bankgeschäfte dürfen nur unter der Aufsicht der Bankenaufsicht (BaFin) betrieben werden. Das bedeutet, dass nur Kreditinstitute Termingelder annehmen dürfen.
§ 3 der Anweisung der Deutschen Bundesbank über Mindestreserven (AMR), erklärt Termineinlagen als befristete Verbindlichkeiten mit einer Kündigungsfrist oder Laufzeit von einem Monat bis zu vier Jahren.
Termingelder sind bei deutschen Kreditinstituten durch die gesetzliche Einlagesicherung gesichert und oft auch durch die freiwillige Einlagesicherung der Bankenverbände.

Die Bedeutung.

In 2010 waren Termingelder 62 % aller Einlagen von Nichtbanken bei Banken im Inland. Die restlichen Einlagen waren Sichteinlagen. 71 % der Termingelder hatten eine Laufzeit von mehr als 2 Jahren. Termingelder spielen eine große Rolle bei dem Ausgleich des kurzfristigen bis mittelfristigen Liquiditätsüberschuss der Banken. Dieser erfolgt durch den Termingeldhandel der Banken und institutionellen Anleger untereinander.

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